Krankenversicherungsbeiträge ab 01.01.2015:

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung betragen ab dem 01.01.2015 14,6% im normalen Satz. Der Beitrag wird von Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte getragen. Der Zusatzbeitrag von 0,9%, der bisher nur von dem Arbeitnehmer zu zahlen war, fällt dann weg. Allerdings wird den Krankenkassen die Möglichkeit eröffnet einkommensabhängige Beiträge zu erheben. Für wenige Personengruppen wird ein Zusatzbeitrag erhoben, wie z.B. Geringverdiener. Mini-Jobber sind davon ausgenommen. Für mehr Details: www.summa-summarum.eu/documents/929003/967722/summasummarum+5_2014/6de00...

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