Offenlegung

Wegfall der Veröffentlichung im Bundesanzeiger geplant.

Voraussetzungen: Der Umsatz beträgt nicht mehr als EUR 700.000, die Bilanzsumme maximal EUR 350.000 und es werden nicht mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt.

Nach dem Entwurf des Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzänderungsgesetzes (MicroBilG) soll die Pflicht zur Veröffentlichung für eine Vielzahl der Kapitalgesellschaften und GmbH & Co. KGs entfallen. Die Unternehmen sollen jedoch die Bilanz dort hinterlegen.
Die Details hierzu bleiben abzuwarten.

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