Sozialversicherungswerte ab dem 01.01.2017

Auch in 2017 verändern sich die so genannten Beitragsbemessungsgrenzen und weitere Unter- oder Obergrenzen, die zur Berechnung von Gehältern, geldwerten Vorteilen, etc. dienen.
Die wichtigsten Werte sind hier in Kurzform dargestellt und basieren auf den Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Beitragsbemessungsgrenze:

Rentenversicherung jährlich EUR 76.200 (West)
Krankenversicherung jährlich EUR 57.600
Geringfügigkeitsgrenze monatlich EUR 450

Gleitzone (keine Veränderung)
monatlich von EUR 450,01 bis EUR 850,00

Sachbezug für freie:

Verpflegung monatlich EUR 241
Unterkunft monatlich EUR 223

Beitragssätze:

Krankenversicherung allgemein 14,6%
Pflegeversicherung Basis 2,55%
Rentenversicherung allgemein 18,7%
Arbeitslosenversicherung 3%

Der Mindestlohn steigt auf EUR 8,84 pro Stunde

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