Grundsteuerreform

Im Zuge der Grundsteuerreform stehen inzwischen viele Möglichkeiten offen, eine Erklärung einzureichen. Wichtig hierbei ist zu wissen: Es handelt sich um eine Steuererklärung, die abzugeben ist. Ein Zuwarten ist hier nicht zu empfehlen.

Das Bundesfinanzministerium hat nun eine Möglichkeit geschaffen, so deren Mitteilung vom 06.07.2022, die Erklärung in bestimmten Fällen „schnell, unkompliziert und kostenlos“ abzugeben.
https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de

Allerdings gilt dies nicht für alle Bundesländer! 
Grundstücke die z.B. in Hessen liegen können die Schnittstelle nicht nutzen, da Hessen ein eigenes Modell gewählt hat. (Fehlermeldung als PDF)

Hier finden Sie die zitierte Nachricht: 
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen...

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