Erhöhung der Abschreibung auf GwG

Geringwertige Wirtschaftsgüter, die ab dem 01. Januar 2018 angeschafft werden, können mit bis zu EUR 800 voll im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden. Für bis zum 31. Dezember 2017 angeschaffte Wirtschaftsgüter gilt noch die Grenze von EUR 410.

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