Corona-Soforthilfe – Liquidität

Ab Montag, den 30.03.20 sollen die am 27.03.20 verabschiedeten Zuschüsse beantragt werden können: https://rp-kassel.hessen.de/corona-soforthilfe

Das Land Hessen sieht einmalig für Unternehmen, nicht rückzahlbare Zuschüsse, die dann Einnahmen darstellen, vor, in Höhe von:

  • EUR 10.000 bei bis zu 5 Beschäftigte
  • EUR 20.000 bei bis zu 10 Beschäftigte
  • EUR 30.000 bei bis zu 50 Beschäftigte.

Das Antrags- und Bewilligungsverfahren wird elektronisch durchgeführt. Die Anträge sind auf der eingerichteten Online-Plattform (www.rpkshe.de/Coronahilfe) zu stellen.

Die Prüfung des Antrages, die Entscheidung über die Förderfähigkeit und Auszahlung erfolgt durch das Regierungspräsidium Kassel. Es können nur vollständige eingegangene Anträge berücksichtigt werden.

Des Weiteren können über die Kfw entsprechende Darlehen beantragt werden, der Link hierzu: www.kfw.de

 

Weitere Informationen finden Sie unter:

- Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Wirtschaft

- Land Hessen: Liquidität https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/coronahilfen-fuer-unternehmen

 

Für Unterstützung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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