Handwerkerleistungen

Auch bei Schaffung von weiteren Wohn- und Nutzflächen sind die damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen steuerlich berücksichtigungsfähig.

Bitte achten Sie weiterhin darauf, die Rechnung per Banküberweisung zu bezahlen und auf den Ausweis des Lohnanteiles durch den Handwerker.

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