Wegfall der Veröffentlichung im Bundesanzeiger geplant.
Voraussetzungen: Der Umsatz beträgt nicht mehr als EUR 700.000, die Bilanzsumme maximal EUR 350.000 und es werden nicht mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt.
Nach dem Entwurf des Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzänderungsgesetzes (MicroBilG) soll die Pflicht zur Veröffentlichung für eine Vielzahl der Kapitalgesellschaften und GmbH & Co. KGs entfallen. Die Unternehmen sollen jedoch die Bilanz dort hinterlegen.
Die Details hierzu bleiben abzuwarten.