Aus „Gutschrift“ wird „Korrekturbeleg“. Alle Rechnungskorrekturen, die ab dem 01. Juli 2013 erstellt werden, müssen nun zum Beispiel den Wortlaut „Korrekturbeleg“ tragen. Für Sie bedeutet dies, Ihre Rechnungsschreibungssysteme an die neue Gesetzeslage anzupassen. Der Wortlaut Gutschrift ist nur noch für „umsatzsteuerliche“ Gutschriften zu erfassen. Bei letzteren trägt der Leistungsempfänger die Abrechnungslast.